Logo Assepro

Allgemeine Geschäftsbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten. (AGB VersMakler)

Präambel

Die ASSEPRO Versicherungsmakler GmbH ist als Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten tätig und wird nachfolgend als „ASSEPRO“ bezeichnet.

ASSEPRO vermittelt Versicherungsverträge zwischen Versicherungskunden und Versicherungsunternehmen und erbringt damit zusammenhängende Beratungs- und Betreuungsleistungen. ASSEPRO hat trotz ihrer Tätigkeit für beide Parteien des Versicherungsvertrags überwiegend die Interessen des Versicherungskunden zu wahren.

Die Leistungen von ASSEPRO richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Maklergesetz und den Standesregeln für Versicherungsvermittlung, dem jeweiligen Versicherungsmaklervertrag oder Einzelauftrag, einer erteilten Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Bezeichnung „Versicherungskunde“ umfasst natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften.

1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen ASSEPRO und dem Versicherungskunden. Sie ergänzen den abgeschlossenen Versicherungsmaklervertrag beziehungsweise einen sonstigen Auftrag über Versicherungsberatungs-, Vermittlungs- oder Betreuungsleistungen.
  2. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere der Versicherungsmaklervertrag und konkrete Einzelaufträge, gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Der Umfang der Vertretungsbefugnis von ASSEPRO gegenüber Versicherungsunternehmen und sonstigen Dritten richtet sich nach der erteilten Vollmacht.
  3. Die Bedingungen der vermittelten Versicherungsverträge gelten ausschließlich für das Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungskunden und dem jeweiligen Versicherungsunternehmen.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern. Bestimmungen, die ausdrücklich nur für Unternehmer gelten, sind gegenüber Verbrauchern nicht anwendbar

2 Leistungen von ASSEPRO

  1. Art und Umfang der von ASSEPRO zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag, der erteilten Vollmacht, der Beratungsdokumentation und den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Die Leistungen von ASSEPRO umfassen im Rahmen des vereinbarten Auftrags insbesondere:
    – die Erhebung und Analyse der versicherungsrelevanten Risiken sowie der Wünsche und Bedürfnisse des Versicherungskunden;
    – die Erstellung eines angemessenen Risiko- und Deckungskonzepts;
    – die Beratung über geeignete Versicherungslösungen;
    – die Vermittlung eines nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutzes;
    – die Dokumentation der Wünsche und Bedürfnisse des Versicherungskunden sowie der Gründe für die abgegebene Empfehlung;
    – die Prüfung und Übermittlung der Versicherungspolizzen und sonstigen Vertragsunterlagen;
    – die Unterstützung bei der Abwicklung betreuter Versicherungsverhältnisse und bei Versicherungsfällen;
    – die laufende Überprüfung betreuter Versicherungsverträge, soweit diese vom vereinbarten Auftrag umfasst ist.
  3. ASSEPRO erbringt ihre Leistungen nur hinsichtlich jener Risiken, Versicherungsbereiche und Versicherungsverträge, die vom Auftrag erfasst sind und über die der Versicherungskunde ASSEPRO ausreichend informiert hat.
  4. ASSEPRO betreut und überprüft nur jene Versicherungsverträge, die ihr bekannt sind und vom jeweiligen Auftrag umfasst sind.
  5. ASSEPRO erbringt keinesfalls Rechts-, Steuer-, Anlage- oder Unternehmensberatung. Die im Versicherungsmaklervertrag vereinbarte Vermittlung und Betreuung von Bausparverträgen bleibt davon unberührt.

3 Auswahl des Versicherungsschutzes

  1. ASSEPRO berät den Versicherungskunden fachgerecht und entsprechend seinen erhobenen Wünschen und Bedürfnissen.
  2. Die Auswahl und Empfehlung einer Versicherungslösung erfolgt grundsätzlich auf Grundlage einer hinreichend großen Zahl von auf dem relevanten Markt angebotenen Versicherungsverträgen. Eine sachlich gerechtfertigte Einschränkung auf bestimmte Versicherungsmärkte, Versicherungsunternehmen oder Versicherungsprodukte bleibt zulässig, sofern der Versicherungskunde darüber informiert wird.
  3. Der bestmögliche Versicherungsschutz ist nicht zwingend das Angebot mit der niedrigsten Versicherungsprämie. ASSEPRO berücksichtigt bei der Auswahl insbesondere:
    – Umfang und Qualität des Versicherungsschutzes;
    – Prämien und Selbstbehalte;
    – Ausschlüsse, Obliegenheiten und sonstige Vertragsbedingungen;
    – Vertragslaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten;
    – Fachkompetenz und Spezialisierung des Versicherungsunternehmens;
    – Qualität der Vertrags- und Schadenabwicklung;
    – die zugänglichen Informationen über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Versicherungsunternehmens.
  4. ASSEPRO kann nicht gewährleisten, dass ein Versicherungsunternehmen einen Antrag annimmt, bestimmte Vertragsbedingungen anbietet oder ein Versicherungsprodukt dauerhaft verfügbar bleibt.

 

4 Informations- und Mitwirkungspflichten des Versicherungskunden

  1. Der Versicherungskunde hat ASSEPRO alle für die Beratung, Vermittlung und Betreuung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Versicherungskunde hat ASSEPRO unverzüglich über Änderungen zu informieren, die für den Versicherungsschutz von Bedeutung sein können. Dazu gehören insbesondere Änderungen:
    – der betrieblichen Tätigkeit oder der angebotenen Produkte und Dienstleistungen;
    – von Standorten, Tätigkeitsgebieten oder versicherten Sachen;
    – von Umsätzen, Lohnsummen, Mitarbeiterzahlen oder Versicherungswerten;
    – der Unternehmens- oder Beteiligungsstruktur;
    – der persönlichen oder beruflichen Verhältnisse;
    – der bestehenden Risiken und Gefahren;
    – bestehender Versicherungsverträge oder bereits eingetretener Schäden.
  3. ASSEPRO darf die Angaben und Unterlagen des Versicherungskunden ihrer Beratung und Vermittlung zugrunde legen, sofern deren Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nicht offensichtlich ist.
  4. Der Versicherungskunde hat, soweit erforderlich und zumutbar, an Risikoerhebungen und Besichtigungen mitzuwirken und auf besondere Gefahren von sich aus hinzuweisen.
  5. Unternehmer haben die ihnen übermittelten Versicherungsanträge, Polizzen, Nachträge, Prämienvorschreibungen und sonstigen Vertragsunterlagen nach Erhalt auf erkennbare Unrichtigkeiten, Unvollständigkeiten und Abweichungen von den getroffenen Vereinbarungen zu prüfen und ASSEPRO unverzüglich darüber zu informieren. Gegenüber Verbrauchern werden gesetzlich zwingende Rechte durch diese Bestimmung nicht eingeschränkt.
  6. ASSEPRO haftet nicht für Nachteile, die ausschließlich oder überwiegend auf unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Angaben oder auf einer sonstigen Verletzung der Mitwirkungspflichten des Versicherungskunden beruhen.

 

5 Versicherungsanträge, Deckung und Kommunikation

  1. Die Unterfertigung oder Übermittlung eines Versicherungsantrags begründet grundsätzlich noch keinen Versicherungsschutz. Ein Versicherungsvertrag kommt erst durch die Annahme des Antrags durch das Versicherungsunternehmen oder durch eine entsprechende Erklärung des Versicherungsunternehmens zustande.
  2. Die bloße Übermittlung eines Antrags, einer E-Mail, einer Schadenmeldung oder einer sonstigen Nachricht an ASSEPRO begründet weder Versicherungsschutz noch eine Deckungs- oder Leistungszusage des Versicherungsunternehmens.
  3. Der Versicherungskunde hat die gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag einzuhalten. Die Verletzung solcher Obliegenheiten kann zur Kürzung oder zum Entfall der Versicherungsleistung führen.
  4. Die ASSEPRO erteilte Vollmacht berechtigt ASSEPRO, im Namen des Versicherungskunden Erklärungen abzugeben und Erklärungen sowie Zustellungen für den Versicherungskunden entgegenzunehmen. Erklärungen oder Zahlungen des Versicherungskunden gelten gegenüber einem Versicherungsunternehmen jedoch nur dann bereits mit Zugang bei ASSEPRO als zugegangen, wenn ASSEPRO hierzu vom Versicherungsunternehmen entsprechend ermächtigt ist. Fristgebundene Erklärungen sind ASSEPRO so rechtzeitig zu übermitteln, dass eine fristgerechte Weiterleitung an das Versicherungsunternehmen möglich ist.
  5. ASSEPRO ist berechtigt, mit dem Versicherungskunden postalisch, telefonisch, per E-Mail und über vereinbarte digitale Kommunikationskanäle zu kommunizieren.
  6. Der Versicherungskunde hat Änderungen seiner Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und seiner zuständigen oder vertretungsbefugten Personen unverzüglich bekannt zu geben.
  7. Nachrichten, die außerhalb der üblichen Geschäftszeiten eingehen, werden grundsätzlich erst am folgenden Werktag bearbeitet.
  8. Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass elektronische Kommunikation trotz angemessener Sicherheitsmaßnahmen mit Risiken verbunden sein kann. ASSEPRO haftet für daraus entstehende Schäden nur nach Maßgabe von Punkt 8.

6 Vergütung und Aufwendungen

  1. Die Vergütung von ASSEPRO richtet sich nach dem Versicherungsmaklervertrag und allfälligen gesonderten Honorarvereinbarungen.
  2. Honorare, Gebühren oder Aufwandsentschädigungen des Versicherungskunden bedürfen einer gesonderten ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung.
  3. Barauslagen, Reisekosten und Kosten beigezogener externer Fachleute sind vom Versicherungskunden nur zu tragen, wenn dies vorab vereinbart wurde oder der Versicherungskunde der konkreten Beauftragung zugestimmt hat.

 

7 Verschwiegenheit, Datenschutz und Arbeitsergebnisse

  1. ASSEPRO behandelt vertrauliche Informationen, die ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werden, vertraulich.
  2. ASSEPRO darf vertrauliche Informationen weitergeben, soweit dies:
    – zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist;
    – vom Versicherungskunden genehmigt wurde;
    – aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen erforderlich ist;
    – zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen notwendig ist.
  3. Personenbezogene Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von ASSEPRO.
  4. Von ASSEPRO erstellte Risikoanalysen, Deckungskonzepte, Ausschreibungsunterlagen, Vergleichsdarstellungen und sonstige Arbeitsergebnisse sind für die Zwecke des jeweiligen Vertragsverhältnisses bestimmt.
  5. Der Versicherungskunde darf diese Unterlagen für eigene betriebliche oder private Zwecke verwenden und an Personen weitergeben, deren Einbeziehung für die Prüfung, Umsetzung oder Dokumentation der Versicherungslösung erforderlich ist.
  6. Eine darüberhinausgehende kommerzielle Verwertung oder Veröffentlichung bedarf der Zustimmung von ASSEPRO, soweit die betreffenden Unterlagen urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützt sind.

8 Haftung

  1. Gegenüber Verbrauchern haftet ASSEPRO nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen für Unternehmer gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
  2. Gegenüber Unternehmern haftet ASSEPRO unbeschränkt für:
    – vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden;
    – Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
    – Schäden, für die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften eine unbeschränkte Haftung besteht.
  3. Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet ASSEPRO gegenüber Unternehmern nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  4. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Betriebsunterbrechungen und entgangenen Gewinn bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  5. ASSEPRO haftet nicht für Entscheidungen oder Handlungen von Versicherungsunternehmen oder sonstigen Dritten, sofern ASSEPRO diese nicht schuldhaft verursacht oder zu vertreten hat. ASSEPRO übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass ein Versicherungsunternehmen einen Antrag annimmt oder im Versicherungsfall eine bestimmte Leistung erbringt.
  6. ASSEPRO haftet nicht für Schäden, die auf unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben des Versicherungskunden, nicht offengelegte Risiken oder eine Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Obliegenheiten des Versicherungskunden zurückzuführen sind.
  7. Der Versicherungskunde hat ASSEPRO erkennbare Schäden und mögliche Haftungsfälle unverzüglich mitzuteilen und die zur Prüfung des Anspruchs erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Gesetzliche Verjährungs- und Ausschlussfristen bleiben unberührt.

9 Vertragsdauer und Beendigung

  1. Ein auf eine einmalige Leistung beschränkter Auftrag endet mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
  2. Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossenes Versicherungsmaklerverhältnis kann von jeder Vertragspartei jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden.
  3. Das Recht zur sofortigen Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist, der Versicherungskunde vorsätzlich unrichtige Informationen erteilt, erforderliche Mitwirkungshandlungen nachhaltig verweigert oder gesetzliche beziehungsweise aufsichtsrechtliche Gründe einer Fortsetzung entgegenstehen.
  4. Kündigungen und Auflösungserklärungen müssen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.
  5. Die Beendigung des Vertragsverhältnisses lässt die zwischen dem Versicherungskunden und den Versicherungsunternehmen abgeschlossenen Versicherungsverträge unberührt.
  6. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses endet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, die Verpflichtung von ASSEPRO zur laufenden Betreuung, Überprüfung und Fristenüberwachung sowie zur Unterstützung bei der Vertrags- und Schadenabwicklung.
  7. Der Versicherungskunde ist ab diesem Zeitpunkt selbst für die Überwachung seiner Versicherungsverträge, Prämienzahlungen, Fristen, Obliegenheiten und offenen Versicherungsfälle verantwortlich.
  8. Mit Beendigung des Versicherungsmaklervertrags endet auch die im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis erteilte Vollmacht im Verhältnis zwischen ASSEPRO und dem Versicherungskunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  9. ASSEPRO stellt dem Versicherungskunden oder einem von ihm bevollmächtigten neuen Versicherungsmakler auf Verlangen jene Unterlagen zur Verfügung, auf deren Herausgabe ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch besteht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
  10. Gesetzliche Rücktrittsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt. Soweit ein solches Rücktrittsrecht besteht, wird der Verbraucher vor Vertragsabschluss gesondert über dessen Voraussetzungen, Frist und Ausübung informiert. Der Rücktritt vom Versicherungsmaklervertrag lässt den Bestand bereits abgeschlossener Versicherungsverträge grundsätzlich unberührt.

 

10 Beschwerden und Schlussbestimmungen

  1. Beschwerden über ASSEPRO, ihre Mitarbeiter oder die von ihr erbrachten Leistungen können an folgende Stelle gerichtet werden:
    ASSEPRO Versicherungsmakler GmbH – Ombudsstelle
    E-Mail:   ombudsstelle@assepro.at
    Telefon: +43 662 82 76 22 12Weitere gesetzliche oder außergerichtliche Beschwerde- und Schlichtungsmöglichkeiten sowie das Recht, Gerichte oder Behörden anzurufen, bleiben unberührt.
  2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen ASSEPRO und dem Versicherungskunden ist österreichisches Recht anzuwenden. Für Verbraucher gilt das Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers.
  3. Für Verträge mit Unternehmern wird das für den Sitz von ASSEPRO in Wien sachlich zuständige Gericht als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. ASSEPRO bleibt berechtigt, den Versicherungskunden auch an einem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstands Bestimmungen.
  4. Erfüllungsort für Leistungen gegenüber Unternehmern ist der Sitz von ASSEPRO in Wien, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  5. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
  6. Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen aus Beweisgründen in Textform festgehalten werden. Individuelle Vereinbarungen sowie zwingende gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.